Die Schulanmeldung

Die Anmeldung an den Grundschulen findet immer im Oktober/November des Jahres vor der Einschulung statt. Die Stadt Arnsberg informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder per Brief über die Anmeldetermine.
Im Anschluss daran vereinbaren die Eltern einen Anmeldetermin an der gewünschten Grundschule.  Das Kind kann immer nur an einer Grundschule angemeldet werden.
Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Personalausweis der Eltern bzw. eine Meldebescheinigung benötigt. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schulkinder über einen ausreichenden Masernschutz verfügen.
Dieser Masernschutz ist durch Vorlage des Originalimpfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses zur Masernimmunität des Kindes oder zu medizinischen Gründen, aus denen das Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann, nachzuweisen.

Für den Fall, dass mehr Schulanfänger/-innen an einer Grundschule angemeldet werden, als aufgenommen werden können, haben am Standort Herdringen vorrangig die Kinder mit Konfession einen Anspruch auf Aufnahme in die Schule (kath. Bekenntnisschule), am Standort Holzen die Kinder, für die es die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule) ist. Im Rahmen dann noch freier Kapazitäten wird von der Schulleitung nach bestimmten Kriterien die Aufnahmeentscheidung getroffen.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres (§ 35 Schulgesetz NW - SchulG NW).
Weitere Informationen zur Schulpflicht finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums NRW:
www.schulministerium.nrw/im-blickpunkt-unterricht